Rechtsprechung
VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2621 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Straßenausbaubeitragsrecht; Anlegung von Parkplätzen; Verbesserung; Besonderer Vorteil; Grunderwerbskosten; Bereitstellung aus dem Vermögen; Verkehrswert
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 30.08.2012 - Au 2 K 11.897
- VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2621
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (13)
- VGH Bayern, 10.12.2012 - 6 CS 12.2095
Straßenausbaubeitrag; Ortsdurchfahrt ; Gehweg mit Zusatzzeichen "Radfahrer frei" …
Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2621
Die Anlegung der - unselbstständigen - Parkplätze führt zu einer klaren und eindeutigen Trennung des fließenden Verkehrs vom ruhenden Verkehr und damit zu einer beitragsrelevanten Verbesserung selbst dann, wenn vorher am Straßenrand Parkmöglichkeiten zur Verfügung standen (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 - juris Rn. 16;… U.v. 11.12.2003 - 6 B 99.1270 - juris Rn. 29;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 32 Rn. 73).Dieser - dem Regelfall entsprechenden - Vorteilssituation trägt das Gesetz dadurch Rechnung, dass bei der Verteilung des beitragsfähigen Aufwands eine gemeindliche Eigenbeteiligung vorzusehen ist (Art. 5 Abs. 3 KAG), die die Vorteile für die Allgemeinheit abdeckt und die in der Ausbaubeitragssatzung (ABS) der Beklagten für unselbstständige Parkplätze an Anliegerstraßen durch Eigenbeteiligungssätze der Stadt von 25 v.H. (§ 13 ABS vom 14.10.2009 i.V.m. § 6 Abs. 2 Nr. 1 ABS vom 9.1.2001) ausreichend bemessen ist (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 - juris Rn. 16).
- VGH Bayern, 25.07.2008 - 6 B 05.729
Erschließungsbeitragsrecht; Grunderwerbskosten; Verkehrswert; künftige …
Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2621
622/11 und 617/2 -, so bleibt der Wert des Baulandes erhalten (vgl. BayVGH, U.v. 25.7.2008 - 6 B 05.729 - juris Rn. 28). - BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2 …
Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2621
Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
- BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02
Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern
Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2621
Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624). - VerfGH Bayern, 12.01.2005 - 3-VII-03
Straßenausbaubeiträge und die Bayerische Verfassung
Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2621
Diese kommt im Grundsatz jeder sinnvollen und zulässigen, nicht nur der baulichen oder gewerblichen Nutzung zu Gute (vgl. auch VerfGH, E.v. 12.1.2005 - Vf. 3 - VII - 03 - VerfGH 58, 1/24). - VGH Bayern, 08.03.2010 - 6 B 09.1957
Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2621
Den Eigentümern von Grundstücken, bei denen beide Voraussetzungen vorliegen, kommt der Straßenausbau in einer Weise zu Gute, die sie aus dem Kreis der sonstigen Straßenbenutzer heraushebt und die Heranziehung zu einem Beitrag rechtfertigt (BayVGH, U.v. 8.3.2010 - 6 B 09.1957 - KStZ 2010, 111/112). - VGH Bayern, 14.04.2011 - 6 BV 08.3182
Sondervorteil bei Erhebung des Straßenausbaubeitrags
Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2621
Für den Sondervorteil im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG sind nach der Rechtsprechung des Senats zwei Merkmale entscheidend: Zum einen die spezifische Nähe des Grundstücks zur ausgebauten Ortsstraße, wie sie bei Anliegergrundstücken und ihnen aus dem Blickwinkel einer rechtlich gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit grundsätzlich gleich zu stellenden Hinterliegergrundstücken gegeben ist, zum anderen eine Grundstücksnutzung, auf die sich die durch den Ausbau verbesserte Möglichkeit, als Anlieger von der Ortsstraße Gebrauch zu machen, positiv auswirken kann (BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - BayVBl 2012, 24; U.v. 18.6.2010 - 6 BV 09.1226 - BayVBl 2010, 726/727; U.v. 15.4.2010 - 6 B 08.1849 - BayVBl 2011, 149). - VGH Bayern, 18.06.2010 - 6 BV 09.1226
Straßenausbaubeitrag für eine an der Grenze zur Nachbargemeinde verlaufende …
Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2621
Für den Sondervorteil im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG sind nach der Rechtsprechung des Senats zwei Merkmale entscheidend: Zum einen die spezifische Nähe des Grundstücks zur ausgebauten Ortsstraße, wie sie bei Anliegergrundstücken und ihnen aus dem Blickwinkel einer rechtlich gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit grundsätzlich gleich zu stellenden Hinterliegergrundstücken gegeben ist, zum anderen eine Grundstücksnutzung, auf die sich die durch den Ausbau verbesserte Möglichkeit, als Anlieger von der Ortsstraße Gebrauch zu machen, positiv auswirken kann (BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - BayVBl 2012, 24; U.v. 18.6.2010 - 6 BV 09.1226 - BayVBl 2010, 726/727; U.v. 15.4.2010 - 6 B 08.1849 - BayVBl 2011, 149). - VGH Bayern, 15.04.2010 - 6 B 08.1849
Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2621
Für den Sondervorteil im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG sind nach der Rechtsprechung des Senats zwei Merkmale entscheidend: Zum einen die spezifische Nähe des Grundstücks zur ausgebauten Ortsstraße, wie sie bei Anliegergrundstücken und ihnen aus dem Blickwinkel einer rechtlich gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit grundsätzlich gleich zu stellenden Hinterliegergrundstücken gegeben ist, zum anderen eine Grundstücksnutzung, auf die sich die durch den Ausbau verbesserte Möglichkeit, als Anlieger von der Ortsstraße Gebrauch zu machen, positiv auswirken kann (BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - BayVBl 2012, 24; U.v. 18.6.2010 - 6 BV 09.1226 - BayVBl 2010, 726/727; U.v. 15.4.2010 - 6 B 08.1849 - BayVBl 2011, 149). - VGH Bayern, 27.02.2012 - 6 ZB 09.1573
Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Anbaustraße; beitragsfähiger …
Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2621
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind Aufwendungen für den Erwerb von Grundstücksflächen, die für die Durchführung einer bestimmten Straßenausbaumaßnahme benötigt werden, grundsätzlich beitragsfähig (u.a. BayVGH, B.v. 27.2.2012 - 6 ZB 09.1573 - juris Rn. 9 m.w.N.). - VG Augsburg, 30.08.2012 - Au 2 K 11.897
Straßenausbaubeitragsrecht Verbesserungsmaßnahme; Herstellung von unselbständigen …
- VGH Bayern, 11.12.2003 - 6 B 99.1270
- VGH Bayern, 26.11.2004 - 6 CS 04.1
- VG München, 07.03.2014 - M 2 K 13.5479
Straßenausbaubeitragsrecht; Verbesserung; Einrichtung
Den Eigentümern von Grundstücken, bei denen beide Voraussetzungen vorliegen, kommt der Straßenausbau in einer Weise zugute, die sie aus dem Kreis der sonstigen Straßenbenutzer heraushebt und die Heranziehung zu einem Beitrag rechtfertigt (BayVGH, U. v. 8.3.2010 - 6 B 09.1957 - KStZ 2010, 111/112; B. v. 4.9.2013 - 6 ZB 12.2621 - juris Rn. 5 m. w. N.).Dieser - dem Regelfall entsprechenden - Vorteilssituation trägt das Gesetz dadurch Rechnung, dass bei der Verteilung des beitragsfähigen Aufwands eine gemeindliche Eigenbeteiligung vorzusehen ist (Art. 5 Abs. 3 KAG), die die Vorteile für die Allgemeinheit abdeckt, und die in § 7 Abs. 2 Nr. 1.2 Buchst. e ABS mit einem Eigenbeteiligungssatz von 45% ausreichend bemessen ist (…BayVGH, B. v. 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 - juris Rn. 16; B. v. 4.9.2013 - 6 ZB 12.2621 - juris Rn. 6 m. w. N.).
- VG München, 08.12.2015 - M 2 K 15.1651
Heranziehung zum Straßenausbau größtenteils rechtmäßig
Gleiches gilt für die baulich klar abgegrenzte Ausführung von Parkflächen, selbst wenn sich dadurch die Parkmöglichkeiten gegenüber dem früheren Zustand verringert haben sollten (vgl. BayVGH, B. v. 4.9.2013 - 6 ZB 12.2621 - juris Rn. 6). - VGH Bayern, 18.07.2017 - 6 ZB 16.691
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen Straßenausbaubeitrag
Denn für den Sondervorteil im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG sind - allein - zwei Merkmale entscheidend: Zum einen die spezifische Nähe des Grundstücks zur ausgebauten Ortsstraße (hier Ortsdurchfahrt), wie sie bei Anliegergrundstücken und ihnen aus dem Blickwinkel einer rechtlich gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit grundsätzlich gleich zu stellenden Hinterliegergrundstücken gegeben ist, zum anderen eine Grundstücksnutzung, auf die sich die durch den Ausbau verbesserte Möglichkeit, als Anlieger von der Ortsstraße (hier Ortsdurchfahrt) Gebrauch zu machen, positiv auswirken kann (BayVGH, B.v. 4.9.2013 - 6 ZB 12.2621 - juris Rn. 5; U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - BayVBl 2012, 24 m.w.N.). - VGH Bayern, 04.11.2014 - 6 CS 14.1467
Straßenausbaubeitragsrecht; Vorauszahlung; Ortsdurchfahrt einer Kreisstraße; …
Denn für den Sondervorteil im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG sind nach der Rechtsprechung des Senats - allein - zwei Merkmale entscheidend: Zum einen die spezifische Nähe des Grundstücks zur ausgebauten Ortsstraße (hier Ortsdurchfahrt), wie sie bei Anliegergrundstücken und ihnen aus dem Blickwinkel einer rechtlich gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit grundsätzlich gleich zu stellenden Hinterliegergrundstücken gegeben ist, zum anderen eine Grundstücksnutzung, auf die sich die durch den Ausbau verbesserte Möglichkeit, als Anlieger von der Ortsstraße (hier Ortsdurchfahrt) Gebrauch zu machen, positiv auswirken kann (BayVGH, B.v. 4.9.2013 - 6 ZB 12.2621 - juris Rn. 5; U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - BayVBl 2012, 24 m.w.N.). - VGH Bayern, 04.11.2014 - 6 CS 14.1469
Straßenausbaubeitragsrecht; Vorauszahlung; Ortsdurchfahrt einer Kreisstraße, …
Denn für den Sondervorteil im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG sind nach der Rechtsprechung des Senats - allein - zwei Merkmale entscheidend: Zum einen die spezifische Nähe des Grundstücks zur ausgebauten Ortsstraße (hier Ortsdurchfahrt), wie sie bei Anliegergrundstücken und ihnen aus dem Blickwinkel einer rechtlich gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit grundsätzlich gleich zu stellenden Hinterliegergrundstücken gegeben ist, zum anderen eine Grundstücksnutzung, auf die sich die durch den Ausbau verbesserte Möglichkeit, als Anlieger von der Ortsstraße (hier Ortsdurchfahrt) Gebrauch zu machen, positiv auswirken kann (BayVGH, B.v. 4.9.2013 - 6 ZB 12.2621 - juris Rn. 5; U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - BayVBl 2012, 24 m.w.N.).