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   VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2621   

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VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2621 (https://dejure.org/2013,25787)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.09.2013 - 6 ZB 12.2621 (https://dejure.org/2013,25787)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. September 2013 - 6 ZB 12.2621 (https://dejure.org/2013,25787)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Straßenausbaubeitragsrecht; Anlegung von Parkplätzen; Verbesserung; Besonderer Vorteil; Grunderwerbskosten; Bereitstellung aus dem Vermögen; Verkehrswert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 10.12.2012 - 6 CS 12.2095

    Straßenausbaubeitrag; Ortsdurchfahrt ; Gehweg mit Zusatzzeichen "Radfahrer frei"

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2621
    Die Anlegung der - unselbstständigen - Parkplätze führt zu einer klaren und eindeutigen Trennung des fließenden Verkehrs vom ruhenden Verkehr und damit zu einer beitragsrelevanten Verbesserung selbst dann, wenn vorher am Straßenrand Parkmöglichkeiten zur Verfügung standen (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 - juris Rn. 16; U.v. 11.12.2003 - 6 B 99.1270 - juris Rn. 29; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl. 2012, § 32 Rn. 73).

    Dieser - dem Regelfall entsprechenden - Vorteilssituation trägt das Gesetz dadurch Rechnung, dass bei der Verteilung des beitragsfähigen Aufwands eine gemeindliche Eigenbeteiligung vorzusehen ist (Art. 5 Abs. 3 KAG), die die Vorteile für die Allgemeinheit abdeckt und die in der Ausbaubeitragssatzung (ABS) der Beklagten für unselbstständige Parkplätze an Anliegerstraßen durch Eigenbeteiligungssätze der Stadt von 25 v.H. (§ 13 ABS vom 14.10.2009 i.V.m. § 6 Abs. 2 Nr. 1 ABS vom 9.1.2001) ausreichend bemessen ist (vgl. BayVGH, B.v. 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 - juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 25.07.2008 - 6 B 05.729

    Erschließungsbeitragsrecht; Grunderwerbskosten; Verkehrswert; künftige

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2621
    622/11 und 617/2 -, so bleibt der Wert des Baulandes erhalten (vgl. BayVGH, U.v. 25.7.2008 - 6 B 05.729 - juris Rn. 28).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2621
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2621
    Dieser Zulassungsgrund wäre begründet, wenn vom Rechtsmittelführer ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des Verwaltungsgerichts mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - NVwZ 2000, 1163/1164; B.v. 23.3.2007 - 1 BvR 2228/02 - BayVBl 2007, 624).
  • VerfGH Bayern, 12.01.2005 - 3-VII-03

    Straßenausbaubeiträge und die Bayerische Verfassung

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2621
    Diese kommt im Grundsatz jeder sinnvollen und zulässigen, nicht nur der baulichen oder gewerblichen Nutzung zu Gute (vgl. auch VerfGH, E.v. 12.1.2005 - Vf. 3 - VII - 03 - VerfGH 58, 1/24).
  • VGH Bayern, 08.03.2010 - 6 B 09.1957

    Straßenausbaubeitrag; Sondervorteil; qualifizierte Inanspruchnahmemöglichkeit;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2621
    Den Eigentümern von Grundstücken, bei denen beide Voraussetzungen vorliegen, kommt der Straßenausbau in einer Weise zu Gute, die sie aus dem Kreis der sonstigen Straßenbenutzer heraushebt und die Heranziehung zu einem Beitrag rechtfertigt (BayVGH, U.v. 8.3.2010 - 6 B 09.1957 - KStZ 2010, 111/112).
  • VGH Bayern, 14.04.2011 - 6 BV 08.3182

    Sondervorteil bei Erhebung des Straßenausbaubeitrags

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2621
    Für den Sondervorteil im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG sind nach der Rechtsprechung des Senats zwei Merkmale entscheidend: Zum einen die spezifische Nähe des Grundstücks zur ausgebauten Ortsstraße, wie sie bei Anliegergrundstücken und ihnen aus dem Blickwinkel einer rechtlich gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit grundsätzlich gleich zu stellenden Hinterliegergrundstücken gegeben ist, zum anderen eine Grundstücksnutzung, auf die sich die durch den Ausbau verbesserte Möglichkeit, als Anlieger von der Ortsstraße Gebrauch zu machen, positiv auswirken kann (BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - BayVBl 2012, 24; U.v. 18.6.2010 - 6 BV 09.1226 - BayVBl 2010, 726/727; U.v. 15.4.2010 - 6 B 08.1849 - BayVBl 2011, 149).
  • VGH Bayern, 18.06.2010 - 6 BV 09.1226

    Straßenausbaubeitrag für eine an der Grenze zur Nachbargemeinde verlaufende

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2621
    Für den Sondervorteil im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG sind nach der Rechtsprechung des Senats zwei Merkmale entscheidend: Zum einen die spezifische Nähe des Grundstücks zur ausgebauten Ortsstraße, wie sie bei Anliegergrundstücken und ihnen aus dem Blickwinkel einer rechtlich gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit grundsätzlich gleich zu stellenden Hinterliegergrundstücken gegeben ist, zum anderen eine Grundstücksnutzung, auf die sich die durch den Ausbau verbesserte Möglichkeit, als Anlieger von der Ortsstraße Gebrauch zu machen, positiv auswirken kann (BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - BayVBl 2012, 24; U.v. 18.6.2010 - 6 BV 09.1226 - BayVBl 2010, 726/727; U.v. 15.4.2010 - 6 B 08.1849 - BayVBl 2011, 149).
  • VGH Bayern, 15.04.2010 - 6 B 08.1849
    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2621
    Für den Sondervorteil im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG sind nach der Rechtsprechung des Senats zwei Merkmale entscheidend: Zum einen die spezifische Nähe des Grundstücks zur ausgebauten Ortsstraße, wie sie bei Anliegergrundstücken und ihnen aus dem Blickwinkel einer rechtlich gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit grundsätzlich gleich zu stellenden Hinterliegergrundstücken gegeben ist, zum anderen eine Grundstücksnutzung, auf die sich die durch den Ausbau verbesserte Möglichkeit, als Anlieger von der Ortsstraße Gebrauch zu machen, positiv auswirken kann (BayVGH, U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - BayVBl 2012, 24; U.v. 18.6.2010 - 6 BV 09.1226 - BayVBl 2010, 726/727; U.v. 15.4.2010 - 6 B 08.1849 - BayVBl 2011, 149).
  • VGH Bayern, 27.02.2012 - 6 ZB 09.1573

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung; Anbaustraße; beitragsfähiger

    Auszug aus VGH Bayern, 04.09.2013 - 6 ZB 12.2621
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind Aufwendungen für den Erwerb von Grundstücksflächen, die für die Durchführung einer bestimmten Straßenausbaumaßnahme benötigt werden, grundsätzlich beitragsfähig (u.a. BayVGH, B.v. 27.2.2012 - 6 ZB 09.1573 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • VG Augsburg, 30.08.2012 - Au 2 K 11.897

    Straßenausbaubeitragsrecht Verbesserungsmaßnahme; Herstellung von unselbständigen

  • VGH Bayern, 11.12.2003 - 6 B 99.1270
  • VGH Bayern, 26.11.2004 - 6 CS 04.1
  • VG München, 07.03.2014 - M 2 K 13.5479

    Straßenausbaubeitragsrecht; Verbesserung; Einrichtung

    Den Eigentümern von Grundstücken, bei denen beide Voraussetzungen vorliegen, kommt der Straßenausbau in einer Weise zugute, die sie aus dem Kreis der sonstigen Straßenbenutzer heraushebt und die Heranziehung zu einem Beitrag rechtfertigt (BayVGH, U. v. 8.3.2010 - 6 B 09.1957 - KStZ 2010, 111/112; B. v. 4.9.2013 - 6 ZB 12.2621 - juris Rn. 5 m. w. N.).

    Dieser - dem Regelfall entsprechenden - Vorteilssituation trägt das Gesetz dadurch Rechnung, dass bei der Verteilung des beitragsfähigen Aufwands eine gemeindliche Eigenbeteiligung vorzusehen ist (Art. 5 Abs. 3 KAG), die die Vorteile für die Allgemeinheit abdeckt, und die in § 7 Abs. 2 Nr. 1.2 Buchst. e ABS mit einem Eigenbeteiligungssatz von 45% ausreichend bemessen ist (BayVGH, B. v. 10.12.2012 - 6 CS 12.2095 - juris Rn. 16; B. v. 4.9.2013 - 6 ZB 12.2621 - juris Rn. 6 m. w. N.).

  • VG München, 08.12.2015 - M 2 K 15.1651

    Heranziehung zum Straßenausbau größtenteils rechtmäßig

    Gleiches gilt für die baulich klar abgegrenzte Ausführung von Parkflächen, selbst wenn sich dadurch die Parkmöglichkeiten gegenüber dem früheren Zustand verringert haben sollten (vgl. BayVGH, B. v. 4.9.2013 - 6 ZB 12.2621 - juris Rn. 6).
  • VGH Bayern, 18.07.2017 - 6 ZB 16.691

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen Straßenausbaubeitrag

    Denn für den Sondervorteil im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG sind - allein - zwei Merkmale entscheidend: Zum einen die spezifische Nähe des Grundstücks zur ausgebauten Ortsstraße (hier Ortsdurchfahrt), wie sie bei Anliegergrundstücken und ihnen aus dem Blickwinkel einer rechtlich gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit grundsätzlich gleich zu stellenden Hinterliegergrundstücken gegeben ist, zum anderen eine Grundstücksnutzung, auf die sich die durch den Ausbau verbesserte Möglichkeit, als Anlieger von der Ortsstraße (hier Ortsdurchfahrt) Gebrauch zu machen, positiv auswirken kann (BayVGH, B.v. 4.9.2013 - 6 ZB 12.2621 - juris Rn. 5; U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - BayVBl 2012, 24 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.11.2014 - 6 CS 14.1467

    Straßenausbaubeitragsrecht; Vorauszahlung; Ortsdurchfahrt einer Kreisstraße;

    Denn für den Sondervorteil im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG sind nach der Rechtsprechung des Senats - allein - zwei Merkmale entscheidend: Zum einen die spezifische Nähe des Grundstücks zur ausgebauten Ortsstraße (hier Ortsdurchfahrt), wie sie bei Anliegergrundstücken und ihnen aus dem Blickwinkel einer rechtlich gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit grundsätzlich gleich zu stellenden Hinterliegergrundstücken gegeben ist, zum anderen eine Grundstücksnutzung, auf die sich die durch den Ausbau verbesserte Möglichkeit, als Anlieger von der Ortsstraße (hier Ortsdurchfahrt) Gebrauch zu machen, positiv auswirken kann (BayVGH, B.v. 4.9.2013 - 6 ZB 12.2621 - juris Rn. 5; U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - BayVBl 2012, 24 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 04.11.2014 - 6 CS 14.1469

    Straßenausbaubeitragsrecht; Vorauszahlung; Ortsdurchfahrt einer Kreisstraße,

    Denn für den Sondervorteil im Sinn von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG sind nach der Rechtsprechung des Senats - allein - zwei Merkmale entscheidend: Zum einen die spezifische Nähe des Grundstücks zur ausgebauten Ortsstraße (hier Ortsdurchfahrt), wie sie bei Anliegergrundstücken und ihnen aus dem Blickwinkel einer rechtlich gesicherten Inanspruchnahmemöglichkeit grundsätzlich gleich zu stellenden Hinterliegergrundstücken gegeben ist, zum anderen eine Grundstücksnutzung, auf die sich die durch den Ausbau verbesserte Möglichkeit, als Anlieger von der Ortsstraße (hier Ortsdurchfahrt) Gebrauch zu machen, positiv auswirken kann (BayVGH, B.v. 4.9.2013 - 6 ZB 12.2621 - juris Rn. 5; U.v. 14.4.2011 - 6 BV 08.3182 - BayVBl 2012, 24 m.w.N.).
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